Mieterinformation

zur Energiekrise


Information für Mieterinnen und Mieter

Dezember-Soforthilfe auch für Mieterinnen und Mieter der NEUWOGES

Das Gesetz zur Dezember-Soforthilfe zur Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden ist nach seiner Veröffentlichung in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um den ersten Schritt der so genannten Gas- und Wärmepreisbremse. Auch die Mieterinnen und Mieter der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) profitieren von dieser staatlichen Hilfe.

Durch die Neubrandenburger Stadtwerke als Versorger der Immobilien der NEUWOGES wird ein im Detail noch zu bestimmender Betrag der Gas- beziehungsweise Wärmerechnungen zum Jahresende an die NEUWOGES gutgeschrieben. Das heißt: Für die Mieterinnen und Mieter der NEUWOGES ändert sich im Dezember noch nichts – sie zahlen ihre normale Miete nebst Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung.

In der im kommenden Jahr vorzunehmenden Abrechnung für 2022 wird der Erlass des Energieversorgers dann berücksichtigt und den Mieterinnen und Mietern gutgeschrieben.
Darüber hinaus erhalten bis voraussichtlich 2. Dezember 2022 alle Mieterinnen und Mieter der NEUWOGES ein Informationsschreiben, welche konkreten Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen ab Januar 2023 zu zahlen sein werden.

Die von Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebrachte Soforthilfe für Letztverbrauchende von Erdgas und Fernwärme ist der erste Teil des 65 Milliarden Euro umfassenden dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung. In der Folge werden weitere Gesetzte zur Umsetzung der Preisbremsen für Strom und Gas folgen. Diese Bremsen sollen voraussichtlich ab dem Monat März 2023 greifen.

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