Mieterinformation


Änderungen im Barzahlungsverkehr ab 11. April 2023


Sämtliche Miet- und Pachtzahlungen erfolgen ab dem 11. April 2023 in unserem Unternehmen nur noch bargeldlos.

Die NEUWOGES ist ein modernes und innovatives Unternehmen und bietet seit Jahrzehnten die Zahlungs-möglichkeiten per Überweisung oder eines SEPA-Lastschriftmandates an. Mittlerweile nutzen knapp 98 Prozent der NEUWOGES-Kunden diese Varianten. Das bedeutet, dass nur ein sehr geringer Anteil der durch uns verbuchten Zahlungen mittels Bargeldes eingeht. Die Abwicklung dieser Zahlungen ist mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden. Dort wollen wir als kommunales Unternehmen ansetzen und diesen Aufwand minimieren. Dies bedeutet für die NEUWOGES zugleich Kosten sowie produktive Ressourcen einzusparen. Diese können dann an anderen Stellen sinn-voller sowie effizienter im Sinne unserer Kunden eingesetzt werden.

Um den besagten Aufwand zu verdeutlichen: Der Bargeldverkehr in Miet- und Pachtangelegenheiten ist bei der NEUWOGES immer auch verbunden mit:

  • einem Kundengespräch
  • der Identifizierung des Mietvertrages
  • eine Prüfung des Kundenkontos
  • der Geldübergabe mit einer damit einhergehenden Prüfung sowie Zählung
  • der Anfertigung von Quittungsdokumenten
  • den Nachbuchungen im System
  • einer Bargeldaufbewahrung im Tresor
  • einem logistischen Transfer des Bargeldes zum Kreditinstitut.

In ein wirtschaftliches Verhältnis gesetzt, übersteigt der damit verbundene Verwaltungs-, Kosten- und Sicherheitsaufwand den Nutzen um ein Vielfaches.

Bargeldlose Zahlungsmittel:

Für bestimmte Dienstleistungen sind in unserem Kundenzentrum in der Heidenstraße Zahlungen per EC- und VISA-Karte sowie mit anderen gängigen, bargeldlosen Zahlungsmitteln (beispiels-weise Google oder Apple Pay) möglich. Dazu zählen unter anderem der Kauf von Transpondern oder Schlüsseln sowie die Begleichung von Kosten für die Neuanfertigung von Ersatzparkscheinen.

NEUWOGES // Ihr Zuhause

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