Strengere Kontrollen beim Inhalt von Biomülltonnen
Ab dem 1. Mai 2026 wird der Inhalt der Biomülltonnen strenger kontrolliert. Hintergrund sind striktere Anforderungen an die Qualität von Bioabfällen, die seit der Änderung der Bioabfallverordnung im Mai 2025 gelten.
Befinden sich Fremdstoffe darin, bleibt die Tonne stehen und wird nicht abgefahren. Erfolgt keine Nachsortierung, wird der Inhalt kostenpflichtig als Restabfall entsorgt. Diese zusätzlichen Kosten müssen dann alle Mieterinnen und Mieter tragen.
Um dies zu vermeiden, bitten wir um Ihre Unterstützung. Achten Sie gegenseitig darauf, dass Müll, insbesondere Bioabfall, richtig entsorgt wird und keine Fremdstoffe in die Tonne kommen.
Das gehört in die Biotonne:
- Baum- und Strauchschnitt, Laub, Pflanzenreste, Rasenschnitt, Reisig, Schnittblumen, Stroh, Unkraut
- Blumenerde und Inhalte aus Blumentöpfen und Balkonkästen
- Brot- und Kuchenreste
- Obst-/Gemüsereste
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Haushaltspapier, Haare, Holzwolle
- Papiertaschentücher und Papierservietten und Sägespäne von unbehandeltem Holz
Kundenservice
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