Wohnungseigentumsverwaltung

- Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
- getrennt vom eigenen Vermögen - Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Erstellen der Jahresabrechnungen mit dem Ausweis
der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
nach § 35 a, Abs. 2, Nr. 1 EstG und für Handwerkerleistungen nach § 35 a, Abs. 2, Nr. 2 EstG
und des wohnungsbezogenen Ausweises der angesparten Instandhaltungsrücklage - Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Führen der Beschlusssammlung
- Durchführung der Beschlüsse der Gemeinschaft
- Schriftverkehr mit Behörden und Lieferanten
- Abschluss und Kündigung von Bewirtschaftungs- u. ä. Verträgen
- Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufträge
- Überwachung des baulichen Zustandes
- Zustellungsvertretung in gerichtlichen Verfahren





