Sondereigentumsverwaltung

- Führung des Schriftverkehrs mit Mietern, Behörden
und Lieferanten - Erstellung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Inkasso von Miet- und Kautionszahlungen
- Vertretung der Eigentümer-Interessen gegenüber Behörden
und Vertragspartnern - Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
im Sinne des Eigentümers - Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufträge
- Abschluss und Kündigung von Bewirtschaftungs- u. ä. Verträgen
- Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer
- Ausweis der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
nach § 35 a, Abs. 2, Nr. 1 EstG und für Handwerkerleistungen
nach § 35 a, Abs. 2, Nr. 2 EstG





