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Sondereigentumsverwaltung

  • Führung des Schriftverkehrs mit Mietern, Behörden
    und Lieferanten
  • Erstellung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Inkasso von Miet- und Kautionszahlungen
  • Vertretung der Eigentümer-Interessen gegenüber Behörden
    und Vertragspartnern
  • Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
    im Sinne des Eigentümers
  • Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufträge
  • Abschluss und Kündigung von Bewirtschaftungs- u. ä. Verträgen
  • Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer
  • Ausweis der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
    nach § 35 a, Abs. 2, Nr. 1 EstG und  für Handwerkerleistungen
    nach § 35 a, Abs. 2, Nr. 2 EstG 

Beratungstage

13.06.12 10:00

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Telefon: 0395 450 1 450

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und 24 h-Havariedienst

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